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Gerechtigkeit im Dienst – Schluss mit der verfassungswidrigen Wahlfreiheit

Die anstehende Revision des Zivildienstgesetzes ist ein notwendiger Schritt zurück zur verfassungsmässigen Normalität.

Lange genug wurde zugeschaut, wie der personelle Aderlass in Armee und Zivilschutz die Sicherheit und Krisenbewältigung unseres Landes gefährdete. Das Gesetz beendet nun die schleichende und verfassungswidrige Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst und rückt die Verpflichtung zum Schutz unserer Heimat wieder ins Zentrum.

Es geht hierbei primär um Gerechtigkeit – besonders gegenüber all jenen, die ihren Dienst in Armee und Zivilschutz pflichtbewusst leisten. Die Neuregelung stellt sicher, dass wir auch künftig über genügend ausgebildete Kräfte verfügen, um im Ernstfall oder bei Katastrophen handlungsfähig zu bleiben.

Dabei wird der Zivildienst keineswegs abgeschafft: Schweizer mit einem echten, begründeten Gewissenskonflikt haben weiterhin vollen Zugang zu diesem Dienst. Die Revision beseitigt jedoch gezielt falsche Anreize. Sie stellt sicher, dass der Zivildienst wieder als das wahrgenommen wird, was er laut Verfassung sein soll: eine begründete Ausnahme für Härtefälle und nicht eine bequeme, administrativ einfache Alternative zum Militärdienst.

Die Rückkehr zum klaren verfassungsmässigen Auftrag stärkt am Ende die Glaubwürdigkeit des Zivildienstes selbst und erhöht seine Akzeptanz in der Gesellschaft. Wer die Sicherheit der Schweiz ernst nimmt, kommt an dieser Reform nicht vorbei und stimmt am 14.6.2026 Ja!

Philip C. Brunner
Kantonsrat, Zug
Hptm a D

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