41% der verurteilten Straftäter aus dem Ausland werden nicht ausgeschafft!
Wir werden durch die Nichtumsetzung der Ausschaffungsinitiative weiterhin dem Risiko ausländischer, verurteilter Straftäter ausgesetzt. Diese nicht aus der Schweiz ausgeschafften Straftäter stellen eine direkte Gefahr für die lokale Bevölkerung dar.
Trotz Volksentscheid wird die Ausschaffungsinitiative der SVP durch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte noch immer nicht konsequent umgesetzt. Mehr als 41% der verurteilten Straftäter aus dem Ausland dürfen in der Schweiz bleiben, obwohl die Verfassung ihre Ausschaffung vorschreibt. Die Richterinnen und Richter wenden fleissig die sogenannte Härtefallklausel an und verhindern so direkt und in eigener Verantwortung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in der Schweiz.
Viel zu oft lesen wir von rückfälligen Straftätern, welche nach der Verbüssung der Strafe erneut zuschlagen und so unserer Gesellschaft erneut direkten Schaden zufügen und neue Opfer generieren. Wären die 41% verurteilten Straftäter, welche eben nicht ausgeschafft worden sind, konsequent gemäss der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative der SVP nach Hause geschickt worden, würde die Schweiz ein sicherer Ort.
Es ist tragisch, gemäss Bundesamt für Statistik dürfen z.B. 66% der Straftäter, die wegen sexuellen Handlungen mit Kindern rechtskräftig verurteilt worden sind, trotzdem in der Schweiz bleiben. Die falsch ausgelegte Härtefallklausel wurde damals nachträglich durch die FDP, Mitte und die Links-Grünen Parteien gegen den Willen der SVP eingeführt.
Wir fordern, dass die Ausschaffungsinitiative endlich konsequent umgesetzt und die Schweiz dadurch sicherer wird.
Thomas Werner, Kantonsrat SVP Unterägeri