Abstimmen ohne Urteilsfähigkeit – wie absurd soll’s noch werden?
Im Kanton Zug sollen künftig auch Menschen mit umfassender Beistandschaft oder einem aktivierten Vorsorgeauftrag abstimmen und gewählt werden dürfen. Ernsthaft? Wer die Fakten kennt, kann darüber nur den Kopf schütteln.

Gerade einmal sieben Personen im ganzen Kanton stehen unter umfassender Beistandschaft und das aus gutem Grund: Ihnen fehlt die Urteilsfähigkeit, um vernunftgemäss zu handeln. Das ist keine Meinung, das steht schwarz auf weiss im Zivilgesetzbuch. Hinzu kommen über 100 an Demenz erkrankte Personen, bei welchen ein Vorsorgeauftrag aktiviert wurde. Diese Menschen sind vollumfänglich vertreten, sie können keine Verträge abschliessen, keine rechtlichen Entscheide treffen und sollen plötzlich über politische Geschicke bestimmen dürfen?
In der Praxis würde das bedeuten, dass die betroffenen Menschen zwar keinen Arbeits- oder Mietvertrag selber unterschreiben dürfen, aber an der Urne über Änderungen des Arbeits- oder Mietrechtes abstimmen würden.
Das Ganze ist nichts anderes als Symbolpolitik auf Kosten der Vernunft. Und das in einem Moment, wo der Bund ohnehin an einer gesamtschweizerischen Lösung arbeitet. Statt blind Aktivismus zu betreiben, wäre eine Einzelfallprüfung der einzig verantwortungsvolle Weg: Wer trotz Beistandschaft urteilsfähig ist, kann das nachweisen – und soll selbstverständlich mitbestimmen dürfen.
Aber das Stimmrecht pauschal auf Personen auszuweiten, die laut Gesetz urteilsunfähig sind, ist nicht Inklusion – das ist Realitätsverweigerung.
Darum: NEIN zur Änderung der Kantonsverfassung am 30. November 2025.
Kantonsrat Gregor Bruhin, Zug

