Die Begrenzungsinitiative stärkt die Handlungsfreiheit der Schweiz
Die Personenfreizügigkeit ist ein Vertrag, der es rund 350 Millionen europäischen Staatsbürgern erlaubt, in die Schweiz zu ziehen, hier zu arbeiten und hier zu wohnen. Kündigt man diesen Vertrag, wie es die Begrenzungsinitiative vorsieht, wenn mit der EU keine gütliche Einigung gefunden wird, ändert dies nichts an der Möglichkeit der Schweiz, in Zukunft selbständig zu entscheiden, wie viele europäische Staatsbürger hier Wohnsitz nehmen und arbeiten dürfen.

Wenn es die Schweiz will, werden auch in Zukunft 350 Millionen europäische Staatsbürger das Recht erhalten, in der Schweiz zu arbeiten. Der Unterschied zur heutigen Situation ist, dass die Schweiz dieses Recht selbständig einschränken oder nur für bestimmte Personen vorsehen kann.
Mit anderen Worten stärkt die Begrenzungsinitiative die Handlungsfreiheit der Schweiz sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht. Deshalb verdient die Initiative unsere Zustimmung.
Dr. Manuel Brandenberg, Rechtsanwalt, Kantonsrat,
Fraktionspräsident SVP Kanton Zug