Mitmachen
Artikel

Die SVP Steinhausen verlangt vom Gemeinderat via Motion Vorschläge, wie ein Teil der Ertragsüberschüsse der letzten Jahre an die Einwohnerinnen und Einwohner zurückgeführt werden kann

Seit Jahren schliesst die Rechnung der Gemeinde Steinhausen besser ab als budgetiert. Allein in den Rechnungsjahren 2023 und 2024 ist das operative Ergebnis um insgesamt 26 Millionen Franken besser ausgefallen als budgetiert.

Dies führte dazu, dass das Finanzvermögen (1) der Gemeinde auf inzwischen 127,5 Millionen Franken per 31. Dezember 2024 angewachsen ist. Geäufnet wurde dieses Finanzvermögen durch Steuern, die von den Firmen und der Bevölkerung «auf Vorrat» eingezogen wurden.

Steuern auf Vorrat einzuziehen ist ordnungspolitisch falsch. Aber Anträge für zusätzliche Steuerrabatte, wie sie die SVP Steinhausen an den Gemeindeversammlungen regelmässig stellt, sind gegen den Widerstand des Gemeinderats oft chancenlos – auch wenn diese moderat waren und finanziell weniger ausgemacht hätten als der über Budget realisierte Überschuss des Vorjahrs.

Wenn die Steuern auf Vorrat eingezogen wurden, sollen sie nun wieder gezielt an die Steinhauser Bevölkerung zurückfliessen: Die SVP verlangt in ihrer Motion vom Steinhauser Gemeinderat, dass dieser Vorschläge ausarbeiten soll, wie dies bewerkstelligt werden kann. Dabei soll eine Summe von 20 Millionen Franken über zwei Jahre rückgeführt werden. Die Entlastung soll möglichst den natürlichen Personen pro Kopf zugutekommen. Und die Entlastung muss befristet sein und nach zwei Jahren automatisch auslaufen.

Für diese Motion hat sich die SVP Steinhausen vom Kanton inspirieren lassen. Bekanntlich hat der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats vorgezogene Budgetkredite über 220 Millionen Franken für die Spitalfinanzierung (2) bewilligt, wodurch die Zuger Bevölkerung in den Jahren 2026 und 2027 von einer substanziellen Reduktion der Krankenkassenprämien profitieren wird.

Vorstandsmitglied Pascal Zingg meint: «Wir erwarten, dass der Gemeinderat diesen Steilpass der SVP aufnimmt und ernsthaft entsprechende Massnahmen prüft.» Prüfenswert wären beispielsweise die Übernahme der Serafe-Gebühren, die Ausgabe von REKA-Checks, die Subventionierung der Strompreise über das WESt oder die Reduktion gemeindlicher Gebühren (bspw. im Bereich Abwasser).

(1) Das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (BGS 611.1) hält in § 7 Abs. 1 Bst. a fest: «Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.»

(2) https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/2750

Download Motion (PDF)

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden