Inklusion braucht Begegnung
Der Kanton Zug und insbesondere die Stadt Zug sind sich bewegende Regionen und zukunftsorientiert. Die Vielfalt der Bevölkerung beschwingt das Zusammenleben. Man begegnet sich persönlich im kleinen Kanton, man kennt sich noch – trotzdem ist eine Tendenz zu immer mehr Anonymität feststellbar.

Eine individuelle Lebensgestaltung, eine selbst gewählte Wohnform, die soziale Interaktion, die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben scheinen selbstverständlich. Für alle? Zur Vielfalt der Bevölkerung gehören auch Menschen mit einer Beeinträchtigung. Viele von ihnen sind im Alltag auf Begleitung und Unterstützung angewiesen – für viele von ihnen ist ein selbstbestimmtes Leben kaum oder nur erschwert realisierbar.
Seit dem 1. Januar 2024 sind das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) und die Verordnung (LBBV) in Kraft. Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf werden Selbstbestimmung durch personenzentrierte Leistungen sowie ambulante Angebote ermöglicht. Eine gute Sache, ja. Doch damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben gelingen kann, braucht es mehr als ein Gesetz.
Damit Personen mit (hohem) Betreuungsbedarf in ihrem Lebensalltag ihren Bedürfnissen entsprechend begleitet und betreut werden können, braucht es Menschen, die diese Aufgabe vorbehaltlos, humorvoll und wertschätzend übernehmen – sei es im familiären, institutionellen oder öffentlichen Umfeld.
In der persönlichen Begegnung, im Interesse am Gegenüber, in der Anerkennung der Eigenheiten und Fähigkeiten können bereichernde Bindungen entstehen und das gegenseitige Verständnis wachsen: beim Einkauf, bei Kultur und Sport, bei Festen, an der Arbeit, in der Nachbarschaft, in der Politik. Inklusion findet statt, wenn Menschen gemeinsam leben und erleben und die Teilhabe selbstverständlich ist. Dazu können alle beitragen.
Norbert Schlumpf, Zug
Gemeinderat SVP

