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Ja zu beiden Vorlagen: Gemeinsam in die Zukunft

Am 30. November entscheiden wir über zwei wichtige Vorlagen, die den Kanton Zug zukunftsfähig machen. Beide verdienen ein klares Ja.

Das Gesetz über Standortentwicklung reagiert auf die weltweite Mindeststeuer von 15 Prozent. Ohne Gegenmassnahmen drohen Abwanderung und Verlust von Arbeitsplätzen. Die erwarteten 200 Millionen Franken Mehreinnahmen werden gezielt investiert: in Kinderbetreuung, Wohnungsbau, Bildung und Innovation. 150 Millionen fliessen an Unternehmen, die Treibhausgase reduzieren oder forschen. Das sind keine Geschenke: Wer falsche Angaben macht oder Tätigkeiten ins Ausland verlagert, muss zurückzahlen. Ab 2029 überprüft der Kantonsrat jährlich die Mittel im Budget.

Die Steuergesetzänderung bringt eine spürbare Entlastung für alle. Der Steuerfuss sinkt befristet von 82 auf 78 Prozent. Die Abzüge für Krankenkassenprämien steigen auf 4600 Franken für Alleinstehende und 9200 Franken für Ehepaare. Rentnerinnen und Rentner profitieren besonders: Der Abzug erhöht sich auf 6000 Franken pro Person, die Vermögensgrenze auf 400 000 Franken. Statt 5700 können künftig 9500 Personen den Rentnerabzug nutzen.

Die Kritik, beide Vorlagen nützten nur Reichen oder verschärften die Wohnungsnot, ist falsch. Die befristete Steuersenkung entlastet direkt den Mittelstand. Gleichzeitig investiert der Kanton in neuen Wohnraum. Ohne Standortgesetz verlieren wir Firmen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen – zum Schaden aller.

Beide Vorlagen stärken Zug, sichern Wohlstand und Zukunft. Ein doppeltes Ja am 30. November ist ein Ja zum starken, sozialen Kanton Zug.

Hans Küng, Kantonsrat, SVP

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