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Ja zur überfälligen Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer

Am 28. September 2025 steht eine wichtige eidgenössische Volksabstimmung an: der «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften». Diese Vorlage ist eng mit dem «Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» verknüpft. Die Abschaffung des Eigenmietwerts, einer jahrzehntealten und umstrittenen Steuer, kann nur in Kraft treten, wenn wir diesem Bundesbeschluss zustimmen.

Mit einem JA zu diesem Beschluss sagen wir Ja zur längst überfälligen Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer auf selbstgenutztem Wohneigentum. Der Beschluss schafft eine Verfassungsgrundlage, die es den Kantonen ermöglicht, eine Objektsteuer auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften zu erheben. Dies gibt den Tourismus-Kantonen die Möglichkeit, Steuerausfälle zu kompensieren, falls sie den Eigenmietwert für Zweitwohnungen ebenfalls abschaffen. Ein Ja auf nationaler Ebene führt im Kanton Zug keine neue Steuer ein. Im Gegenteil: Andere Kantone erhalten lediglich die Option, eine solche Steuer durch kantonales Gesetz einzuführen – ein Prozess, der die Zustimmung des kantonalen Parlaments und oft auch eine Volksabstimmung erfordert.

Das Ja zum Bundesbeschluss ist ein Ja für mehr Gerechtigkeit und die Stärkung des Wohneigentums in unserem Land. Eine uralte Forderung. Es ist absurd, dass Wohneigentümer besteuert werden für ein Einkommen, das sie nie erhalten. Diese fiktive Steuer ist eine veraltete Kriegssteuer, die längst überholt ist und dem verfassungsmässigen Auftrag zur Wohneigentumsförderung widerspricht. Während Autos, Uhren oder Kunst nicht für ihre Eigennutzung besteuert werden, werden Eigenheimbesitzer gleich mehrfach zur Kasse gebeten: mit Vermögens-, Einkommens- und oft auch Grundsteuern. Mit der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer beenden wir diese steuerliche Mehrfachbelastung.

Die Eigenmietwert-Steuer macht das ohnehin teure Wohneigentum für junge Familien oft unerschwinglich. Die Vorlage fördert den Erwerb von Wohneigentum, indem sie für *Ersterwerber einen speziellen Schuldzinsabzug vorsieht. Dies erleichtert den Einstieg in die eigenen vier Wände und stärkt gleichzeitig die Altersvorsorge, da die Steuerlast im Rentenalter, wenn die Einnahmen sinken, massiv reduziert wird. Niemand soll gezwungen sein, sein Eigenheim im Alter verkaufen zu müssen, nur um die Steuerlast zu tragen.
Das geltende System bestraft Wohneigentümer, die ihre Hypotheken amortisieren. Wer Schulden abbaut, kann weniger Zinsen abziehen, was die Steuerbelastung erhöht. Dies hat dazu geführt, dass die Schweiz weltweit die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aufweist. Die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer und die damit verbundene Einschränkung des Schuldzinsabzugs schaffen einen Anreiz, Hypotheken schneller zu tilgen und damit die finanzielle Stabilität der Haushalte zu stärken.

Die geplante Aufhebung des Unterhaltskostenabzugs betrifft nur die Eigentümer von selbstgenutzten Liegenschaften. Das Eigenheim stellt häufig den grössten Vermögensanteil der Haus- und Stockwerkeigentümer dar. Dieses Wohneigentum wird gehegt und gepflegt. Veraltete Badezimmer und Küchen werden nicht wegen eines Steuerabzugs erneuert!

Ein Ja am 28. September 2025 ist somit ein Ja für ein faires, gerechtes und zukunftsgerichtetes Steuersystem, das Eigenverantwortung und finanzielle Stabilität fördert.

Raphael Wiser,
Kantonsrat, SVP
Oberägeri

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