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Keine Ergänzung der Verfassung nötig

Es steht ausser Frage, dass wir der Biodiversität Sorge tragen müssen. Doch eine Ergänzung der Verfassung, wie sie die Biodiversitätsinitiative fordert, ist dafür nicht notwendig.

Bereits heute verlangen Art. 2 und 78 der Bundesverfassung Massnahmen, um die natürlichen Ressourcen langfristig zu erhalten. Zudem finden die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität in verschiedenen Bundesgesetzen Berücksichtigung.

Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Biodiversitätsstrategie, die anhand von zehn strategischen Zielen die Schwerpunkte des Engagements des Bundes definiert, um die Artenvielfalt, die Ökosysteme und die genetische Vielfalt zu erhalten. Im Jahr 2017 hat der Bundesrat diese Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert.

Massnahmen im Bereich der Biodiversität sind somit längst eingeleitet worden. Es bedarf keiner zusätzlichen Vorgaben, welche Projekte in schützenswerten Gebieten erschweren und damit die Verdichtung von Siedlungen hemmen, den Bau wichtiger Infrastrukturen behindern und die Stromversorgungssicherheit schwächen.

Livio Bundi, Kantonsrat SVP, Steinhausen

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