Liegenschaft am Ägerisee
Wenn der Klägeranwalt jetzt noch in einem Leserbrief vom 30. März 2026 in der «Zuger Zeitung» in die Politik eingreift, dann ist der Kindergarten perfekt.

Es wäre besser und ehrlicher gewesen, wenn der Absender erwähnt hätte, dass er Klägeranwalt und nicht nur Anwalt ist. An Peinlichkeit nicht zu überbieten, und eines Klägeranwalts unwürdig. Das Versteckspiel ist beendet. Wenn Sie den Herren Kantonsräten Moos und Risi unberechtigterweise das Wort «instrumentalisieren» vorwerfen, dann sind Sie der Oberinstrumentalisierer.
Seit Jahren, Monaten, Wochen und Tagen versuchen die Klägerschaft und die Presse gebetsmühlenartig, nicht nur die Konsumenten, die Richter, und seit kurzem auch noch die Grosskinder mit «Tränendrüsen-Mentalität» zu instrumentalisieren.
Eine Schande. Was hat sich hier dieser «Anwalt» gedacht? Da will sich jemand profilieren, der nur eine Seite kennen will, und zwar die Meinung der Klägerin. Einseitiger geht es nicht mehr. Die Inszenierung dieses Falles scheint der Klägerschaft geglückt zu sein, nur ist da noch ein neutrales Gericht, das entscheidet. Alle Medien sind auf diesen Zug aufgesprungen und haben seit bald zehn Jahren immer nur einseitig über diesen Fall geschrieben, berichtet oder gesendet.
Ich verfolge diesen Fall mit Interesse, und das schon seit bald zehn Jahren. Noch nie habe ich in diesen Jahren eine Berichterstattung gelesen, die zu Gunsten des Beklagten ausgelegt worden wäre. Das ist doch kein neutraler Journalismus. Dass nun aber die Staatsanwältin nicht gleicher Meinung wie die Klägerschaft und die der Presse ist, passt nicht gerade ins Bild dieser Leute. Ist der Klägeranwalt nervös geworden?
René Heinrich, Oberägeri

