Märchenstunde – Individualbesteuerung
Wenn Tabea Estermann in den Zuger Ansichten vom 24. Januar 2026 Gotthelfs-Zeiten bemüht, lohnt es sich genau hinzuschauen. Jeremias Gotthelf war ein bedeutender Schweizer Schriftsteller – er verfasste zahlreiche Romane und Erzählungen, mit frei erfundenen Handlungen und Charakteren.

Genauso wie Tabea Zimmermann’s Märchen in ihren Ausführungen zur Individualbesteuerung. Sie sei fair, logisch und zeitgemäss! Die genannten Zahlen wonach 50 Prozent der Bevölkerung weniger, 36 Prozent gleich viel und lediglich 14 Prozent moderat stärker belastet würden, beziehen sich nur auf Zahlen der Bundessteuer. Die Bundessteuer ist aber bei den meisten Steuerzahlenden der viel kleinere Teil der Steuerbelastung.
Was die Kantone aus der Individualbesteuerung machen würden – steht in den Sternen und hat viel grössere Auswirkungen auf die künftigen Steuern! Einerseits schreibt Kantonsrätin Estermann von der Abschaffung der Heiratsstrafe, die es übrigens bei den Zuger Steuern heute nicht gibt und andererseits dann wieder von einem heute bestehenden Heiratsbonus. Das soll verstanden werden?
Und was wäre denn so schlecht an einem Heiratsbonus? Tabea Zimmermann negiert auch die von der Zuger Regierung festgehaltenen Grundlagen, wonach mit einer Individualbesteuerung bei der Zuger Steuerverwaltung mindestens 14 zusätzliche Fachpersonen eingestellt werden müssten. Zusätzliche 30’000 (+ 38 %) Steuerdossiers nur schon im Kanton Zug mit allem Drum und Dran seien kein Mehraufwand! Zudem bestätigt sie das Ammenmärchen es könnten laut Studien 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen durch Inländer besetzt werden. Fakt ist, junge Leute wollen unabhängig der Steuern lieber weniger als mehr arbeiten – daran ändert die Individualbesteuerung wohl nichts.
Zudem hängt der Entscheid der Erwerbstätigkeit vor allem von Teilzeitmöglichkeiten, Kinderbetreuungskosten und anderen Faktoren ab. Sicher nicht nur von den Steuern. Verdient ein Ehepaar unterschiedlich viel, werden sie mit der Individualbesteuerung bestraft – das kann bei einer Familie mit einem Gesamteinkommen von Fr. 150’000 im Verhältnis 80% zu 20 % nur schon bei der Bundessteuer, eine 10fach höhere Steuerbelastung auslösen – als wenn das gleiche Familieneinkommen im Verhältnis von 50% zu 50 % erzielt wird.
Moderate Mehrbelastung schreibt Tabea Zimmermann dazu! Also würde die Individualbesteuerung nebst allem anderen, eine «Heiratsstrafe» (bei der Bundessteuer) mit einer «Unterschiedlich-Vielverdienenden-Strafe» ersetzt! Ist das fair, logisch und zeitgemäss? Warum wohl sind die meisten Steuerfachleute gegen die Individualbesteuerung – vielleicht weil sie die Steuersystematik verstehen und frei von Idealismus sind! Übrigens, Gotthelfs Geschichten waren erfunden!
Adrian Risi, SVP Kantonsrat, Zug
Präsident Komitee gegen den Steuerschwindel

