Mehrwertinitiative – ein weiterer regulatorischer Bremsklotz
Werden sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt, bleibt das Gesetz in der jetzigen Form bestehen. Dies bedeutet, dass die Gemeinden weiterhin eine Mehrwertabgabe von 20% bei Einzonungen verlangen müssen, so wie dies der Gegenvorschlag vorsieht und das nationale Gesetz vorschreibt.

Lediglich die von der SP lancierte Initiative fordert bei Einzonungen 30%. Dies befürwortet weder der Kantonsrat noch der Regierungsrat. Also geht es schlussendlich noch um die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen sowie bei Bebauungsplänen.
Sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag wollen die Gemeinden zu einer Mehrwertabgabe zwingen. Ich bin überzeugt, dass es sinnstiftender ist, wenn die Einwohnergemeinden selbst entscheiden können, ob sie zusätzliche Abgaben benötigen oder nicht.
Dieser, von der Initiative und dem Gegenvorschlag geforderte kantonale Zwang ist mit Sicherheit kein Garant für preisgünstige Wohnungen, sondern ein weiterer regulatorischer Bremsklotz für die Pace im Wohnungsbau. Gewisse Gemeinden verlangen bereits heute eine Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen. Mehr preisgünstige Wohnungen sind dadurch aber nicht entstanden.
Auch aus finanzplanerischer Sicht ist die Abgabe nicht nötig, da ausreichend Mittel aus den Steuereinnahmen zur Verfügung stehen. Es fehlt somit nicht an Geld, sondern an der raschen Umsetzung der Massnahmen gemäss der kantonalen wohnpolitischen Strategie 2030, welche das Bauen wieder attraktiver macht und der Baulandhortung entgegenwirkt.
Aus diesen Gründen empfehle ich ein NEIN zur Mehrwert-Initiative und ein NEIN zum Gegenvorschlag.
Hans Jörg Villiger, Cham
Kantonsrat SVP

