Milliarden-Zahlungen ins Ausland – Ein Lehrstück über die EU-Unterwerfung
Artikel Zuger Zeitung vom 23.04.26 „Systemwechsel: Arbeitslose Grenzgänger: EU-Reform soll Schweiz hunderte Millionen im Jahr kosten“

Die neusten Nachrichten aus Brüssel in der Zuger Zeitung sind ein politischer Offenbarungseid für alle Befürworter der neuen EU-Verträge. Nach zehnjährigem Ringen hat die EU nun die Reform «Lex Locis Laboris» (Gesetz des Arbeitsorts) durchgepeitscht. Der Systemwechsel ist radikal: Arbeitslose Grenzgänger sollen ihr Geld künftig vom Ort der letzten Beschäftigung beziehen. Für unsere Arbeitslosenversicherung bzw. für die Schweiz, die mit über 410’000 Grenzgängern europaweit einsam an der Spitze steht, ist das eine finanzielle Hiobsbotschaft.
Exemplarisch zeigt dieser Fall auf, was uns bei einer Annahme der EU-Unterwerfungsverträge, es sind keine «Bilaterale III» im Dauerzustand blüht: Brüssel befiehlt, die Schweiz zahlt! Bisher galt das logische Prinzip, dass das Wohnsitzland für die Betreuung und Entschädigung seiner Arbeitslosen zuständig ist. Nun wird dieses Prinzip gekippt.
Die Konsequenz: Jährlich werden zwischen 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken aus unseren Sozialversicherungen direkt ins Ausland abfliessen. Bei Arbeitslosigkeit in der Schweiz erhalten Grenzgänger im Rahmen der neuen Regelung 70–80 % des früheren Bruttolohns was oft höher ist, als der Lohn für die gleiche Arbeit im Wohnsitzland. Wir finanzieren künftig die Arbeitslosigkeit in den Nachbarländern mit Schweizer Lohngeldern, weil es sich so nicht lohnt in den Arbeitsmarkt einzutreten.
Neben dem finanziellen Aderlass wiegt auch der totale Kontrollverlust schwer. Unsere Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben im Ausland keinerlei Handhabe, diese Bezüger effektiv zu kontrollieren. Wir bezahlen Milliarden, haben aber null Kontrolle, ob im Ausland wirklich nach neuer Arbeit gesucht wird. Es ist eine Einladung zum Missbrauch auf Kosten aller Beitragszahler.
Dieser Vorgang entlarvt die dreiste Lüge der angeblichen Souveränität in den neuen Verträgen. Obwohl die Schweiz jahrelang gegen diese Reform lobbyiert hat, müssen wir sie nun schlucken. Diese «dynamische Rechtsübernahme» wird unter den neuen Rahmenverträgen zum unausweichlichen Automatismus. Wir werden vom bilateralen Partner zum reinen Befehlsempfänger degradiert, der die Zeche für Brüsseler Fehlentscheide zahlt.
Dieser Fall zeigt schwarz auf weiss: Ein Ja zu den EU-Verträgen ist ein Ja zum Ausverkauf der Schweizer Sicherheit und Stabilität.
Philip C. Brunner
Kantonsrat, Zug

