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Reform der beruflichen Vorsorge – Es geht um den Schutz des eigenen Vermögens

Die Pensionskassen stehen unter Druck, denn sie erzielen auf den angelegten Altersguthaben zu tiefe Erträge.

Auf Grund der gestiegenen steigenden Lebenserwartung müssen die Pensionskassen Renten länger auszahlen. Konkret heisst das, bei der aktuellen Lebenserwartung müssten die Pensionskassen durchschnittlich gegen 5 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaften, damit die Rechnung bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent langfristig aufgeht. Dies ist nicht mehr realistisch und ist den Pensionskassen in den letzten 24 Jahren auch nicht gelungen.

Die seit dem Jahr 2000 durchschnittlich erzielte Rendite beträgt gemäss dem Pensionskassen-Index der Credit Suisse 3,06 Prozent pro Jahr. Zu tief, um mit dem verzinsten Altersguthaben die eigene Rente zu zahlen. Aus diesem Grund greifen die Pensionskassen seit Jahren auf das angesparte Vermögen der Erwerbstätigen zurück, um die laufenden Renten zu decken. Diese Querfinanzierung ist kurzsichtig, sie schmälert die künftigen Renten der heute Erwerbstätigen und führt zu einer unfairen Situation.

Die Reform will die Querfinanzierung durch die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium von 6,8 Prozent auf 6 Prozent eindämmen. Das angesparte Vermögen der Erwerbstätigen bleibt damit geschützt.

Ich erlebe, dass viele Personen, die im Überobligatorium versichert sind, ihren eigenen Umwandlungssatz nicht kennen oder ihn gar höher als 6 Prozent einschätzen. Ein Trugschluss. Die tatsächlichen Umwandlungssätze der Pensionskassen betragen im Durchschnitt 5,2 Prozent. Dies, wenn man auch den überobligatorischen Teil einbezieht. Die Senkung des Umwandlungssatzes sollte demnach keinen Schrecken auslösen. Die Korrektur des Umwandungssatzes ist schlicht die logische Reaktion auf schwächere Kapitalmärkte und die Konsequenz der gestiegenen Lebenserwartung.

Mit der ersten Ausgleichsmassnahme wird anstelle des fixen Koordinatiosabzug im Umfang von 25‘725 Franken neu 20 Prozent vom Lohn abgezogen. Somit sind künftig 80 Prozent des Lohns versichert. Mit einer Pensionskasse, die nur das gesetzliche Minimum anbietet, sind heute durch den Koordinationsabzug eines Bruttolohns von 40’000 Franken nur 36 Prozent versichert. Mit einer Annahme der Reform wären es rund 80 Prozent. Damit ist insbesondere bei Geringverdienenden und bei Teilzeitbeschäftigten ein deutlich grösserer Teil des Lohns versichert als heute, und dadurch ist später meist auch die Rente deutlich höher.

Darüber hinaus senkt die Reform die Eintrittsschwelle zur beruflichen Vorsorge von 22‘050 Franken auf 19‘845 Franken, so werden schätzungsweise 70‘000 Personen zusätzlich versichert.

Die Reform hat sicherlich Unschönheiten. Sie ist kompliziert und eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen bekommt Rentenzuschläge, obwohl diese durch die Reform kaum Nachteile erleidet. Und doch überwiegen die guten Gründe, die BVG-Reform am 22. September zu unterstützen. Sie passt den gesetzlichen Umwandlungssatz endlich an die gestiegene Lebenserwartung an und sie reduziert die unfaire Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern. Ein Nein würde den Reformstau im BVG für mindestens zehn weitere Jahre zementieren.

Hans Jörg Villiger, Cham
Kantonsrat SVP

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