Warum geheime Wahlen geheim bleiben müssen
VORSCHAU ZUR KANTONSRATSSITZUNG VOM 19.12.24 – Der Nachmittag der nächsten Kantonsratssitzung steht ganz im Zeichen von wichtigen Wahlen. Diese werden nach §85 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kantonsrates schriftlich und damit geheim durchgeführt.

Dieser Grundsatz bildet eine wichtige demokratische Errungenschaft, da es den Wählenden, hier den amtierenden Kantonsräten, Schutz vor Druck und Einflussnahme gewährt.
Die Transparenz von politischen Entscheidungen ist ohne Zweifel ein wichtiges Gut. Doch sie darf nicht auf Kosten der Unabhängigkeit und des Gewissens der Ratsmitglieder gehen. Die geheime Wahl garantiert, dass die Ratsmitglieder ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen können, ohne sich vor öffentlicher Kritik oder gar Sanktionen fürchten zu müssen.
Dies gilt insbesondere bei Personalfragen, wie sie hier zu treffen sind. Neben dem Kantonsratspräsidenten sind der Landammann und deren jeweiligen Stellvertreter zu wählen. Während nach Abstimmungen das jeweilige Abstimmungsverhalten jedes Kantonsratsmitglieds transparent im Internet gefunden werden kann ist dies bei geheimen Wahlen nicht der Fall.
An unserer Fraktionssitzung werden wir uns dazu intern offen zu diesen Wahlen austauschen, aber es werden weder Beschlüsse noch Empfehlungen gefasst werden, aus gutem Grund. Es liegt in unserer ganz persönlichen Verantwortung diejenigen Persönlichkeiten zu wählen, welche real in der Lage sind, ihr Amt zugunsten des Kantons- und Regierungsrats während den nächsten zwei Jahren verantwortungsbewusst und korrekt ausführen zu können.
Philip C. Brunner, Zug
Kantonsrat
Fraktionspräsident SVP