Mitmachen
Artikel

Was England und Frankreich in Coronazeiten machen – können wir doch auch!

Am 27. September stimmen wir über die Begrenzung der Zuwanderung ab. Wir sind nicht das einzige Land, welches die Personenfreizügigkeit zur Disposition stellt. Im Gegenteil: Ende Mai 2020 verabschiedete das britische Parlament ein neues Migrationsgesetz, welches das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU vorsieht. Damit wird das Königreich Ende 2020 die Zuwanderung wieder eigenständig regeln und ab dem 1. Januar 2021 souverän über seine Zuwanderung entscheiden. Das neue System schützt inländische Arbeitskräfte, bekämpft das Lohndumping wirksam und ermöglicht gleichzeitig, falls nötig, die Rekrutierung hochqualifizierter Arbeitskräfte weltweit, nicht nur in der EU.

Selbst der EU-affine französische Präsident Emmanuel Macron will bei der aktuell laufenden Reform des franz. Arbeitsrechts die Personenfreizügigkeit zugunsten eines Inländervorranges einschränken. Das war im Juni 2020 eine historische und spektakuläre Ankündigung: Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit, nicht zuletzt wegen Corona, will Frankreich einen Inländervorrang fördern, auch innerhalb privater Unternehmen. Dies ist ein Frontalangriff Frankreichs auf die Personenfreizügigkeit. Gegenüber dem Sender «Europa 1» erläuterte die französische Arbeitsministerin Pénicaud bereits Einzelheiten der Reform, die darauf abziele, den freien Personenverkehr «besser zu regulieren». Zu den vorgesehenen Massnahmen gehört, dass Unternehmen, die öffentliche Beihilfen erhalten, nur noch beschränkt EU-Ausländer einstellen dürfen. Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen sollten französische Arbeitnehmende den Inländervorrang haben, so die Arbeitsministerin. EU-Ausländer sollten nur dann eingestellt werden dürfen, wenn Arbeitsstellen nicht mit Inländern besetzt werden könnten.

Dank einer in Rekordzeit erzielten Einigung zwischen Grossbritannien und der Schweiz, verlieren britische und schweizerische Staatsangehörige die aktuell im jeweils anderen Land arbeiten und leben keine ihrer erworbenen Rechte. So bleibt auch ohne EU Personenfreizügigkeit die Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger den beiden Länder gewährleistet. Dies zeigt uns einmal mehr, dass die Argumente der Gegner der Begrenzungsinitiative blosse Propaganda sind, dass das Thema rechtzeitig geregelt werden könne.

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014, mit der sich Volk und Stände für eine Begrenzung der Zuwanderung in der Schweiz aussprachen, wagten es Bundesrat und Parlament aus Angst vor Repressalien seitens der EU nicht, den klaren Volkswillen umzusetzen. Seit dieser Abstimmung haben jedoch zwei der mächtigsten Volkswirtschaften Europas ihre Position geändert und nicht gezögert, sich zumindest teilweise von der Personenfreizügigkeit zu distanzieren.
Die Schweiz als souveräner Staat ist sehr gut beraten, ihrem Beispiel zu folgen und endlich ihre Eigeninteressen durchzusetzen.

Wenn wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Begrenzungs-initiative am 27. September annehmen, dann erteilen wir dem Bundesrat ein klares Mandat, die Zuwanderung wieder eigenständig zu regeln. Ebenso wie Frankreich, werden wir uns darauf berufen können, dass inländische Arbeitskräfte, Schweizer und Ausländer den Vorrang haben. Und wie in Grossbritannien wird es auch in der Schweiz nach einem Ja zur Begrenzungsinitiative immer noch möglich sein, benötigte hochqualifizierte Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren. Damit bleibt nur noch eines zu tun: Sagen Sie am 27. September Ja zur massvolen Zuwanderung und setzen damit ein klares Zeichen gegen die von einzelnen Mitgliedern des Bundesrates wider besseren Wissens verbreitete Fake-News, zu gut deutsch Lügenpropaganda aus Bundesbern.

Philip C. Brunner, Kantonsrat, Zug

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden