Zur Abstimmung vom 30.11.2025 betreffend Änderung der Kantonsverfassung (KV) beim kantonalen Stimm- und Wahlrecht
Was wahrscheinlich vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bestimmt nicht bewusst ist; es gibt vier verschiedene Arten von Beistandschaften. Nur wer unter «umfassender Beistandschaft» steht, gilt als urteilsunfähig, ist somit handlungsunfähig und kann nicht abstimmen oder wählen. Es ist also bereits heute durchaus möglich, dass jemand, der unter einer Beistandschaft steht, abstimmen und wählen kann.

Aktuell gibt es im Kanton Zug lediglich 7 Personen, die unter dieser «umfassenden» Beistandschaft stehen. Es ist also davon auszugehen, dass im Kanton Zug nicht leichtfertig Menschen unter umfassende Beistandschaft gestellt werden.
Leichtsinnig wäre es hingegen, die Kantonsverfassung nun so zu ändern, dass urteilsunfähige Menschen abstimmen und wählen können und sogar in Ämter gewählt werden könnten.
Ich lehne die Verfassungsänderung aus Überzeugung ab. Daher empfehle ich am 30. November 2025 ein klares Nein zur Änderung der Verfassung des Kantons Zug. Denn das Wahl- und Abstimmungsrecht ist eines der grössten Güter unserer direkten Demokratie, damit dürfen wir nicht leichtfertig umgehen.
Philip C. Brunner
Kantonsrat, Zug

