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Zur Steuergesetzänderung – Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung

Die vorgeschlagene Steuergesetzänderung im Kanton Zug über die wir am 26. November 2023 abstimmen unterstütze ich voll und ganz, da sie vor allem darauf abzielt, den Mittelstand und alle Familien zu entlasten.

Die Senkung der Vermögenssteuer und die Anpassung des Einkommenssteuertarifs sind weitere positive Schritte, die den Mittelstand im Kanton Zug stärken werden. Alle Massnahmen tragen dazu bei, dass der Kanton nicht nur für Unternehmen sondern auch für mittelständische Familien und deren Angehörige attraktiv bleibt.

Nicht zuletzt die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung ist ein wichtiger Schritt, um die die Familien gezielt zu entlasten. Dies ist besonders angesichts der steigenden Kosten aller Art, darunter auch den hohen Kinderbetreuungskosten von grosser Bedeutung.

Die aktuelle finanzielle Lage des Kantons Zug erlaubt diese Steuergesetzänderungen ohne Beeinträchtigung der gewohnten öffentlichen Dienstleistungen. Die zu erwarteten Ertragsüberschüsse in den kommenden Jahren geben uns den finanziellen Spielraum, um diese Entlastungsmassnahmen umzusetzen.

Es ist in der Tat an der Zeit, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern etwas zurückgibt und sicherstellt, dass auch die breite Bevölkerung von der wirtschaftlichen Stärke des Kantons direkt profitiert.

Die vorgeschlagene Steuergesetzänderung ist jedenfalls ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und verdient die Unterstützung aller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Philip C. Brunner, Kantonsrat
Mitglied der vorberatenden Kommission
Nationalratskandidat

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