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Vernehmlassung

Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug, Neuregelung der erbrechtlichen Aufsicht

Die vorliegende Teilrevision des EG ZGB setzt die am 1. März 2024 erheblich erklärte Motion betreffend Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und die Erbschaftsbehörde um.

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