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Vernehmlassung

Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge – Verwaltungsexterne Vernehmlassung

Der Kanton Zug hat im Januar 2020 seinen Beitritt zum Stipendienkonkordat erklärt. Infolgedessen hat der Regierungsrat Leitlinien für eine materielle Anpassung und das formelle Vorgehen zur Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge und der dazugehörenden Verordnung festgelegt.

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