Vernehmlassung
Vernehmlassung Teilrevision Ombuds-/Datenschutzgesetz
Mit der Teilrevision soll die rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der Ombudsstelle und der Datenschutz-stelle gestärkt werden.

Mit der Teilrevision soll die rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der Ombudsstelle und der Datenschutz-stelle gestärkt werden.
