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Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege im Hinblick auf neue Stellvertretungs- und Zusammenschlussmöglichkeiten für die gemeindlichen Friedensrichterämter

Jede Zuger Einwohnergemeinde betreibt heute ein Friedensrichteramt – es ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht) sachlich zuständig ist oder auf Grund einer speziellen Gesetzesvorschrift (z.B. Art. 198 f. ZPO) darauf verzichtet werden kann.

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