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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Zug zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes FHG § 29 Notkredit

Der § 29 des FHG musste aufgrund der ausserordentlichen Lage und den Massnahmen von Covid-19 erstmals angewendet werden. Es zeigte sich, dass die Umsetzung von Abs. 2 Probleme bereitet. Dort wird bestimmt, dass nachträglich zum Beschluss der Exekutive im ordentlichen Verfahren ein Verpflichtungskredit einzuholen ist. Somit verlangt das FHG von zwei verschiedenen Organen je einen Beschluss zum gleichen Sachverhalt. Das ist in der Praxis nicht umsetzbar, weshalb die vorliegende Gesetzesänderung beantragt wird.

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