Vorstoss
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04.03.2021
Mit der vorliegenden dringlichen Motion wird beantragt, im Namen des Kantons Zug bei der Schweizerischen Bundeskanzlei das Kantonsreferendum gegen die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 18. Dezember 2020 (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) einzureichen. Die Referendumsfrist läuft am 10. April 2021 ab, weshalb beantragt wird, die Motion dringlich zu behandeln und erheblich zu erklären.