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Interpellation der Menzinger Kantonsrätin und Kantonsräte Monika Barmet, Tom Magnusson und Karl Nussbaumer betreffend Kiesabbau im Kanton Zug nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichts vom 13. Januar 2022

Das Bundesgericht hat am 13. Januar 2022 die Beschwerde der Einwohnergemeinde Cham betreffend Festsetzung des Standorts Hatwil/Hubletzen im kantonalen Richtplan (Kapitel 11.2) gutgeheissen und somit den Beschluss des Kantonsrats des Kantons Zug vom 29. Oktober 2020 aufgehoben.

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