Vorstoss
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30.06.2021
Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Autonummer ZG 1 jeweils der amtierenden Kantonsratspräsidentin oder dem amtierenden Kantonsratspräsidenten zur Verfügung gestellt und nicht an die Meistbietende oder den Meistbietenden versteigert wird.