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Kleine Anfrage der Kantonsräte Alessandro Ehrbar und Reto Vogel betreffend Voraussetzungen für den Erhalt einer Parkkarte für gehbehinderte Personen

Nach geltender Regelung wird eine Parkkarte für Menschen mit Behinderung in der Regel nur dann ausgestellt, wenn eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.

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