Vorstoss
Kleine Anfrage der Kantonsräte Michael Arnold und Philip C. Brunner betreffend Kapitalsteuern im Kanton Zug
Alle Kapitalgesellschaften müssen jährlich ihre Kapitalsteuer bezahlen. Darunter fallen alle Unternehmen, die rechtlich als Aktiengesellschaft (AG), Kommanditaktiengesellschaft (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als Genossenschaft organisiert sind.