Vorstoss
Motion – Keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern
Wer in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezieht, erfüllt das Kriterium der „Eignung“ nicht, ausser die bezogene Sozialhilfe wird vor der Einbürgerung vollumfänglich zurückerstattet.