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Motion von Stadtzuger Kantonsrätinnen und Kantonsräten betreffend Dämpfung der finanziellen Belastung des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) für die Stadt Zug

Der Beitrag an den Zuger Finanzausgleich (ZFA) der Einwohnergemeinde Zug ist ab 2026 jährlich zu fixieren und gesetzlich so festzulegen.

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