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Asylzentrum Obermühle

Die SVP Baar nimmt die Abweisung der Beschwerden gegen die Baubewilligung für das Asylzentrum Obermühle durch das Zuger Verwaltungsgericht zur Kenntnis.

Die Bedenken der Anwohner der betroffenen Quartiere betreffend Sicherheit bestehen weiter und konnten bislang weder vom Zuger Regierungs- noch vom Baarer Gemeinderat aus der Welt geräumt werden.

So zeigt etwa eine Antwort des Regierungsrates auf eine kleine Anfrage der SVP-Fraktion aus dem vergangenen Jahr zur Asylunterkunft auf dem Gubel auf, dass es im Kanton Zug alleine in den Jahren 2016 und 2017 zu insgesamt 245 Polizeieinsätzen wegen im Asylzentrum Gubel stationierten Asylsuchenden kam.

Notwendig waren die Polizeieinsätze etwa wegen Drohungen gegenüber ZVB-Kontrolleuren, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Körperverletzungen, Schlägereien sowie gesamthaft 64 Laden- und Einschleichdiebstählen. Die Asylunterkunft auf dem Gubel führte offensichtlich zu einem Kriminalitätsimport in den Kanton Zug.

Solche Zustände will die SVP in Baar nicht. Die SVP bestärkt deshalb die betroffenen Anwohner darin, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Für Rückfragen an den Vorstand der SVP Baar:
Kantonsrat Beni Riedi, 078 724 88 72
Kantonsrat Michael Riboni, 079 779 23 01

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