Fraktionssitzung vom 29. April 2024
Stellungnahme der SVP-Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 02. Mai 2024

Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes
Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer Fraktionssitzung auf die Kantonsratssitzung vom 2. Mai 2024 vorberei-tet. Ein wichtiges Traktandum wird dabei die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes sein. Mit der Teilrevi-sion des Bürgerrechtsgesetzes werden zwei Kernforderungen der SVP umgesetzt. Einerseits müssen Einbürgerungswillige neu einen adäquateren Sprachnachweis erbringen und andererseits muss besser belegt sein, dass sie ihr Leben wirtschaftlich selbst bestreiten können.
Wer sich im Kanton Zug künftig einbürgern lassen will, muss neu ein Sprachniveau auf B1 im schriftlichen und B2 im mündlichen Kontext nachweisen. Damit werden bessere Deutschfähigkeiten von Einbürge-rungswilligen verlangt, als dies heute der Fall ist. Der gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen definiert dies für B1 folgendermassen: „Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Stan-dardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern.“
Für Niveau B2 gilt folgende Definition: „Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrak-ten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert aus-drücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“
Das heisst in beiden Fällen sind fachkundige Sprachkenntnisse noch nicht erworben. Die Erhöhung des Sprachniveaus von A2 und B1 um je ein Sprachniveau höher ist daher angezeigt und eine äusserst mo-derate Forderung. Denn das Erlernen der deutschen Sprache zeigt, dass sich der Einbürgerungswillige in unsere Gesellschaft integriert. Dazu kommt, dass für das Erlangen des Schweizer Passes ein Mindest-mass an sprachlicher Verständigungsfähigkeit vorausgesetzt werden darf.
Eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung ist nachzuweisen, dass die wirtschaftliche Unabhängig-keit vorhanden ist. Konkret bedeutet dies, dass ein möglichst tiefes Risiko bestehen soll, dass der Einbür-gerungswillige ein Sozialfall wird und damit der Allgemeinheit Kosten verursacht. Dieses Risiko wird dadurch gemindert, dass neu nur einbürgerungsfähig ist, wer in den letzten 5 Jahren keine Sozialhilfe bezogen hat. Damit wird sichergestellt, dass die betreffenden Personen auf eigenen Beinen stehen kön-nen.
Die SVP-Fraktion freut sich, dass die zwei moderaten Forderungen zur Teilrevision des Bürgerrechtsge-setzes eine grosse Mehrheit in der vorberatenden Kantonsratskommission gefunden haben. Die Einbür-gerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Dieser beinhaltet das Erlangen gewis-ser sprachlichen Mindestfähigkeiten sowie wirtschaftlicher Unabhängigkeit.
Philip C. Brunner, Kantonsrat
Fraktionspräsident
Gregor Bruhin, Kantonsrat
Leiter Medien & Kampagnen

