Was verstehen Sie unter mangelnder Integration?
Verstehen Sie unter mangelnder Integration, wenn Zuwanderer sich weigern, die am Wohnort gesprochene Sprache zu erlernen, sich nicht an die Schweizer Rechtsordnung sowie die hiesigen Gepflogenheiten halten und auf Kosten des Staates leben? Wenn Sie dies unter mangelnder Integration verstehen, bietet das Zuger Integrationsgesetz für Sie keine Lösung.
Das von zwei SP-Kantonsräten initiierte Integrationsgesetz geht nämlich genau in die entgegengesetzte Richtung. Nicht die Ausländer sollen sich eigenverantwortlich um Integration bemühen, sondern der Staat soll inskünftig für die Integrationsmassnahmen verantwortlich gemacht werden und dies nicht nur gegenüber Ausländern, sondern auch gegenüber integrationsbedürftigen (eingebürgerten) Schweizern und ihren Nachkommen!
Im bunten Strauss von Integrations-Massnahmen finden sich obligatorische Besuche von Kinderkrippen, Beratungsleistungen in Miet-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und das Überprüfen der Rekrutierungsverfahren und die transkulturelle Kompetenzen der Beschäftigten bei Kantonen und Gemeinden. Von Pflichten der Ausländer fehlt hingegen jede Spur.
Das Integrationsgesetz löst die tatsächlich vorhandenen Integrationsprobleme nicht und ist überflüssig und teuer. Wird dieses Gesetz angenommen, sind die weiteren Folgen nicht absehbar. Zu Integrationsbeauftragten in den Gemeinden, Ausländerquote im Staatsdienst und Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene ist es dann nicht mehr weit. Sagen Sie am 22. September NEIN zum Integrationsgesetz und damit auch NEIN zum weiteren Ausbau der staatlichen Integrationsindustrie.
Markus Hürlimann, Präsident SVP Kanton Zug