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Bericht der SVP Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 29. August 2013

Die SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat hat an der jüngsten Fraktionssitzung die neue Geschäftsordnung des Regierungrates, die Änderung des Personalgesetzes, und die Teilrevision des Energiegesetzes diskutiert.

Auf die beiden ersten Vorlagen soll eingetreten werden. Die SVP-Fraktion wird die Anträge der vorberatenden Kommissionen unterstützen, falls sie nicht Streichungsanträge stellen wird. Auf das Energiegesetz will die SVP gar nicht erst eintreten. Falls der Kantonsrat Eintreten beschliessen wird, sollen auch hier Streichungsanträge gestellt werden.

Dem Objektkredit für die Instandsetzung und einen Büroausbau bei der Liegenschaft Artherstrasse 25 in Zug wird zugestimmt.  

Die Motion über die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens soll gemäss Antrag der SVP nicht an den Regierungsrat überwiesen werden. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass ein solches Verfahren, das ein Novum in der Schweiz darstellen würde, der Gewaltentrennung abträglich wäre.

Nicht überwiesen werden soll auch die Motion betreffend maximale Lohnschere in der Zuger Kantonalbank. Die Motion zielt darauf ab, die 1:12-Initiative, über die im November an der Urne abgestimmt wird, auf die Zuger Kantonalbank anzuwenden. Ein solches Ansinnen ist politisch falsch und wirtschaftlich kurzsichtig.

Thomas Wyss, Oberägeri

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