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Falsche Behauptung!
Ein CVP-Exponent behauptet in der heutigen Zentralschweiz am Sonntag, dass die Durchsetzungs-Initiative die Verhältnismässigkeit und das Recht auf Einzelfallprüfung negieren würde. Diese Aussagen sind falsch. Bei einer Annahme der Initiative wird bei jedem Delikt weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung das Strafmass festgelegt. Erst nach der Verbüssung der Strafe kommt BV Art. 197 Ziff. 9 zur Anwendung.
Was die Verhältnismässigkeit betrifft, so wird diese gerade durch diese Initiative konkretisiert, statt sie den Richtern zu überlassen, welche nicht der direkten demokratischen Kontrolle durch das Volk unterstehen. So konkretisiert die Initiative zum Beispiel, dass es verhältnismässig ist, dass ein ausländischer Mörder oder Vergewaltiger des Landes verwiesen wird.
Stimmen Sie JA zur Durchsetzungs-Initiative, wenn auch Sie der Meinung sind, dass kriminelle Ausländer nichts in der Schweiz verloren haben.
Nationalrat Thomas Aeschi, Präsident SVP Kanton Zug