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Nein zur Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes

Die SVP Kanton Zug lehnt in der Vernehmlassung die Vorlage zur Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes ab.

Die ausserschulische bzw. familienergänzende Kinderbetreuung ist in einem ausgeprägt auf individueller Freiheit und Eigenverantwortung basierenden Staatswesen grundsätzlich keine Staatsaufgabe. Auch der Bundesgesetzgeber sieht vor, dass die Eltern für die Pflege und Erziehung zuständig sind. Eine Anordnung an die Gemeinden, staatliche Kinderbetreuungsangebote vorzusehen, ist daher auch angesichts der derogatorischen Kraft des Bundesrechts problematisch.

Sollte der Kantonsrat auf die Vorlage eintreten, so beantragt die SVP Kanton Zug, es sei den Gemeinden zu überlassen, ob sie Angebote der Kinderbetreuung unterstützen. Entsprechend soll das Kinderbetreuungsgesetz aus Sicht der SVP als Kann-Vorschrift ausgestaltet werden. Damit wird zusätzlich zu den vorerwähnten Bedenken, die für eine Kann-Vorschrift sprechen, auch die Gemeindeautonomie respektiert.

Zudem verlangt die SVP eine Ergänzung, was die Qualifikation der Angestellten betrifft. „Dabei stellt er sicher, dass bei den Anforderungen an die Leitung und das Personal in Betreuungseinrichtungen Praxiserfahrung der theoretischen Ausbildung gleichgestellt ist. Die Beschäftigung geeigneter Personen mit Praxiserfahrung darf nicht von einer theoretischen Ausbildung abhängig gemacht werden“, soll es gemäss Antrag des SVP neu im Gesetz heissen.

Geeignete Mütter oder Väter, welche selber Kinder erziehen und betreuen oder damit Erfahrung haben, können diese Betreuungs- und Leitungsfunktionen auch in einer Einrichtung der Kinderbetreuung übernehmen. Früher war es gang und gäbe, dass sich Mütter zusammentaten und eigenverantwortlich die Betreuung mehrer Kinder übernahmen. Das hat gut funktioniert, ohne dass jede betreuende Mutter ein Diplom hatte. An diese gute Tradition soll wieder angeknüpft werden. Sie entspricht der Eigenverantwortung und ist liberal.
 
Soweit die öffentliche Hand ein Angebot selber führt oder subventioniert, sind nach Ansicht der SVP Kanton Zug ab einem steuerbaren Haushaltseinkommen von Fr. 100’000 die Vollkosten in Rechnung zu stellen. Denn ab einem steuerbaren Haushaltseinkommen von Fr. 100’000 ist es den Erziehungsberechtigten zuzumuten, die Kosten ihrer ausserfamiliären Kinderbetreuung selber zu tragen. Anderes wäre gegenüber den Eltern, welche ihre Kinder selber betreuen und auf ein zweites Einkommen verzichten, ungerecht, denn es würde der falsche Anreiz gesetzt, ein zweites Einkommen zu erwirtschaften und die Kinder dafür in die staatliche Betreuung abzugeben. Ein solcher Anreiz ist aus Sicht der SVP gesellschaftspolitisch falsch. Die Interaktion des Kindes mit seiner Mutter im Alltag gewährleistet für die SVP am besten das Heranwachsen von verantwortungsbewussten und reifen Persönlichkeiten. Daher ist es falsch, wenn der Staat Anreize setzt, die Kinder fremd betreuen zu lassen.

Überdies ist es grundsätzlich eine Marktverzerrung, wenn der Staat Betreuungseinrichtungen führt oder subventioniert, denn er tritt damit auf dem Markt als Konkurrent der privaten Anbieter auf und verfälscht durch seine Subventionen den Wettbewerb.

Manuel Brandenberg, Kantonsrat
Präsident SVP Kanton Zug
076 411 01 21
10. Oktober 2011

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