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Ja zur Ausschaffungsinitiative – Nein zum Gegenentwurf des Parlaments

In unserem Land arbeiten viele tüchtige ausländische MitarbeiterInnen. Schon seit Jahrzehnten. Auch mein Betrieb profitiert vom grossartigen Einsatz von Menschen mit ausländischen Wurzeln. Ohne sie geht es längst nicht mehr.

Aber, leider gibt es in unserem Land auch andere Ausländer – mehr als 50% aller verurteilten Straftäter in der Schweiz sind Ausländer, der Ausländeranteil liegt heute bei 21,7% … Viele Kriminelle nutzen den Asylweg, um bei uns ihren kriminellen Tun nachzugehen. Der Ausländeranteil hat sich bei den Delikten in den letzten 25 Jahren um 65% erhöht. Bei schweren Straftaten sind diese Anteile besonders hoch, bei Tötungsdelikten sind es 59%, bei Menschenhandel über 91%, bei Vergewaltigung 62% Ausländeranteil. Im Jahre 2009 hatten 70,2% (kein Druckfehler!) aller inhaftierten Verbrecher einen ausländischen Pass, von den „eingeschweizerten“ Tätern mit rotem Pass ganz zu schweigen.

Unsere Gefängnisse sind längst keine Abschreckung mehr, weil es dort einer Mehrheit von Kriminellen besser geht als in ihren Heimatländern in Freiheit. Deshalb gibt es nur die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer. Die am 28. November 2010 zur Abstimmung kommende Initiative der SVP, und nur diese, verbessert die Rechtslage und schafft endlich Klarheit und Sicherheit: Die bisherige „Kann-“ Reglung für Ausschaffungen (Art. 62, 63, 68 AuG) wird neu zu zwingendem Recht, kriminelle Ausländer müssen ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden. Wer sich nicht an die Regeln hält muss gehen, zum Schutze der Anständigen, der Korrekten, von uns und den anderen Ausländern
Im Jahre 2008 wurden mit den heutigen Gesetzen lediglich ca. 350 straffällige und verurteilte Kriminelle ausgeschafft. Das Bundesamt für Migration geht davon aus, dass mit der SVP-Ausschaffungsinitiative die Zahl auf fast 1’500 fast vervierfacht werden könnte. Das heisst: Jährlich bleiben über 1’000 Kriminelle Ausländer hier in unseren Land und belasten unsere Gefängnisinfrastrukturen auf Jahre hinaus.

Aus Angst vor der Annahme der Ausschaffungsinitiative stellt das Parlament einen ganz perfiden Gegenentwurf, der Ausschaffungen verhindert und noch schlechter ist als die heute geltende Gesetze. So wird in einem „Integrationsartikel“ festgehalten, dass dies eine ganz neue Staatsaufgabe sei. Es könnte daraus also bei Annahme ein Recht auf Integration abgeleitet werden – einklagbar – notabene! Dabei ist Integration vor allem die primäre Aufgabe jedes Ausländers. Ohne ehrlichen Integrationswillen geht es einfach nicht! Einmal mehr versagen alle Parteien aus Angst einer SVP-Initiative die Unterstützung, welche eine eindeutige Lösung beinhaltet und nicht Versprechungen, die längst niemand mehr ernst nimmt.

Philip C. Brunner, Vizepräsident SVP Kanton Zug
SVP-Kandidat Stadt Zug
5. September 2010

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