Auf keinen Fall darf die MwSt. am 27. September erhöht werden
Unter dem Titel: „IV-Zusatzfinanzierung – nötiger denn je“ wird in den Zuger Ansichten in der Neuen Zuger Zeitung vom 30. März 2009 durch die FDP bereits die übernächste nationale Abstimmungsvorlage vom 27. September 2009 angesprochen und flugs die Ja-Parole empfohlen!
Dem muss energisch widersprochen werden: Im heutigen wirtschaftlichen Umfeld ist es ganz wichtig, dass die Wirtschaft und alle Bürger entlastet werden. Trotz der Tatsache, dass Bürger und Gesamtwirtschaft in der aktuellen weltweiten Rezession dringend eine Entlastung nötig hätten, fordert der Bundesrat (einmal mehr!) eine Erhöhung der MwSt. von 7,6% auf 8% (mit 6,5% sind wir 1995 gestartet). Das trifft alle, ganz besonders die sozial weniger gut gestellten Einwohner dieses Landes. So werden zusätzlich 1,2 Milliarden Franken zusätzliche Mittel aus den Taschen der bereits unter Druck stehenden Bürger gezogen. Höhere Steuern bedeuten eine weitere Angleichung an die Verhältnisse bei unseren Nachbarn in der EU. Da die Preise im Inland bereits unter Druck sind, bedeutet es zudem für die KMU-Unternehmen eine weitere Erodierung ihrer Marge und damit eine weitere Verschlechterung der Situation der Arbeitnehmer (Arbeitslosigkeit), kann doch ein Unternehmen (wie die Haushalte auch) einen Franken nur einmal ausgeben.
Bevor neue Mittel gesprochen werden, müssen ausgabenseitig die Dinge bei der IV in Ordnung gebracht werden. Es ist daher umgehend die 6. IV-Revision einzuleiten. Dazu hat die SVP bereits im Sommer 2007 ein Konzept vorgelegt.
Philip C. Brunner, Zug
Vizepräsident SVP Kanton Zug
31. März 2009