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Konkordate

An der letzten Kantonsratssitzung anfangs Juli haben wir das Konkordat zur Sonderpädagogik kurzzeitig ausgebremst. Die Mehrheit des Rates war der Meinung, der Inhalt müsse in einer separaten Kommission zuerst besprochen werden. Ein absolut unübliches Vorgehen im Falle eines Konkordates. Nun, was versteht man denn unter diesem Begriff. Gemäss Duden ist allgemein ein Vertrag zwischen Staat und katholischer Kirche gemeint, speziell schweizerisch jedoch ein Vertrag zwischen Kantonen, in Konkordanz, also übereinstimmend. In der Schweiz sind mehr als 700 Konkordate abgeschlossen worden in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Bildung, Gesundheit, Steuern, Staatsorganisation, Verkehr und Umwelt. Mit einem kurzen Blick ins nahe Ausland seien hier auch Konkordate zwischen Kirche und Staat erwähnt, wie das badische, bayrische, preussische und niedersächsische, wie auch das Reichskonkordat von 1933, dessen Abschluss Hitler als grossen aussenpolitischen Erfolg wertete. In der Schweiz erfolgte seit 1970 ein eigentlicher Schub zugunsten der Konkordate; mit dem neuen Finanzausgleich (NFA) wurde das Konkordatsystem gestärkt, gab doch der Bund etliche Kompetenzen an die Kantone ab. Wenn auch Konkordate als ein Grundpfeiler des schweizerischen Föderalismus verstanden werden, so muss doch die kantonale Souveränität in der Tat hoch gehalten werden. Die Gefahr, dass der einzelne Kanton, der Souverän, unter einem Konkordat zu leiden hat, ist alleine durch die Tatsache gegeben, dass interkantonales Recht Vorrang hat vor dem kantonalen.

Durch den NFA ist das Konkordatssystem weniger freiwilliger, aber umso forcierter ist die Erfordernis zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Da bis anhin die Regierungskonferenzen der verschiedenen Bereiche einen Konkordatsentwurf in alleiniger Kompetenz ausarbeiteten, wird auch unter dem NFA in dieser Art der Bearbeitung weiter gefahren. Verfechter der direkten Demokratie sehen aber in diesem Vorgehen die Gefahr des Ausschaltens des Souveräns, ja sogar die Legislative in den Kantonen wird in der Regel in den Entscheidungsfindungsprozess nicht mehr eingebunden, sondern nur noch pro forma zum Konkordatsbeitritt befragt, mit der einfachen noch möglichen Antwort ja oder nein. Verständlich, dass sich hier und da in den Kantonen Widerstand regt. Die SVP des Kantons Zug hat zum Konkordat Kulturlastenausgleich die notwendigen Unterschriften zum Referendum erfolgreich gesammelt. Auf Bundesebene hat die SVP zum Bildungskonkordat Harmos Widerstand angemeldet. Dank der hoheitlichen Rechte, die der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) gegeben sind, konnte diese Institution ihre Vorstellung einer Harmonisierung der Volksschule praktisch im Alleingang durchsetzten. Wie bei allen andern Konkordaten liegt es hier auch wieder an den Kantonen, den Beitritt zu erklären, jedoch nur mit einem ja oder nein. Und nun hat der Kanton Zug beim Sonderpädagogikkonkordat die Notbremse gezogen. Vielleicht müsste nach dem NFA das Vorgehen zu Konkordaten generell hinterfragt werden. Wie sinnvoll ist es, dass eine Regierungskonferenz, eine Versammlung von Exekutivmitgliedern, vermehrt in einem Bereich der Legislative aktiv wird ? Da stellt sich mitunter auch die Frage nach der Gewaltentrennung. Wo bleibt das demokratische Mitbestimmungsrecht des Bürgers, wo das der Legislative ? Sollte nicht in bestimmten Bereichen explizit das innerkantonale Recht dem Konkordatsrecht vorgehen. Ich bin gespannt, wie sich die Konkordate unter dem NFA weiter entwickeln werden.

Franz Zoppi, Rotkreuz
Kantonsrat
23. Juli 2008

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