Hygienekontrollen verschärfen…?
Nach dem Rauchverbot in den Zuger Gaststätten will nun die Gesundheitsdirektion die Hygienekontrollen weiter verschärfen. Mit der Aenderung des Paragrafen 64 des Gesundheitsgesetzes will die Gesundheitsdirektion den Zuger Gastronomen das Leben, respektive das Wirten weiter erschweren. Betriebe, die in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes gelangen, wären somit verpflichtet den letzten amtlichen Inspektionsbefund den Gästen mitzuteilen.
Muss man denn alles per Gesetz regeln? Ich bin klar der Meinung, das kann es nicht sein. Eine gewisse Selbstverantwortung muss den Wirten übertragen und auch von ihnen verlangt werden können. Will die Regierung vermehrte Kontrollen durchführen, so braucht es logischerweise auch zusätzliches speziell geschultes Personal. Dass es nicht in allen Gasthäusern punkto Hygiene zum Besten bestellt ist will ich nicht in Abrede stellen. Ich weiss wo ich rauchfrei und den hygienischen Ansprüchen gerecht essen kann.
Wenn der heute geltenden Verordnung Nachachtung verschafft würde, wären weitere drastische Massnahmen wie sie der Gesundheitsdirektion vorschweben, überflüssig. Verwarnen, und wenn das nicht den gewünschten Effekt bringt, Schliessung des betreffenden Lokals. Diese Option besteht ja heute schon, nur wird sie praktisch nie umgesetzt.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die vorberatende Kommission einen klaren Kopf behält, oder zumindest der Kantonsrat, wenn diese Vorlage im Parlament behandelt wird. Und sollte diese Gesetzesänderung trotzdem durchkommen, so wäre das ein Novum, und der Kanton Zug könnte dann für sich in Anspruch nehmen ein Sonderzüglein zu fahren, und das schweizweit.
Moritz Schmid, Walchwil
Kantonsrat
21. November 2007