Willkür im Bildungssektor
Zurück zum Übertritt in die Oberstufe. Ihr Kind kann bei verschiedenen Lehrpersonen in die Oberstufe wenn es einen Schnitt von 4.5 hat. Gewisse Lehrer und Rektoren wollen das erst bei 4.6 im Schnitt. Dann gibt es aber Aussagen, dass es mit 4.69 nicht in die Sekundarklasse eingeteilt wird. Diese willkürlichen Entscheide wollen die Lehrer und Rektoren natürlich nicht auf sich sitzen lassen, ebenso die Eltern auch nicht. Die Lehrer und Rektoren argumentieren immer wieder mit Ihren 4 Kompetenz-Analysen. ( Wenn Sozial-, Fach-, Lern- und Selbstkompetenzen Entscheidungsträger sind ). Aussagen von Rektoren und Lehrern sind auch, dass bei den 4 Kompetenzen auch ein + und ++ sein kann und trotzdem darf das Kind nicht in die Sekundarklasse gehen (wenn der Lehrer oder Rektor nicht will). Das darf nicht sein! Im Moment hängt die erste Stufe der Zukunft nicht nur von der Leistung des Kindes ab sonder auch sehr stark wie das Kind dem Lehrer und Rektor genehm ist. Wenigstens gibt es in der Schweiz noch Kantone wo die Eltern ein Mitspracherecht haben, aber bei uns in Zug haben Sie keine Möglichkeit mitzureden. Die Eltern müssen zusehen wie die Weichen für Ihre Kinder gestellt werden. Ob sie es möchten oder nicht. Ausser sie haben das nötige Kleingeld für die Privatschule. Interessant ist auch die Situation bei den lernschwächeren Schülern, die einen begleitenden Heilpädagogen haben. Diese Schüler werden in die Sekundarklassen eingeteilt. Ob dieser Entscheid gut ist, bezweifle ich. In den nächsten Monaten kommt die nächste Reform im Bildungswesen zur Diskussion. Unter anderem will man ebenfalls beim Übertritt zur Kantonsschule der Willkür einführen. Der Entscheid soll nun bei den Lehrern und Rektoren liegen ob ein Schüler in die Kantonsschule gehen kann oder nicht.