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Abschaffung der Pauschalbesteuerung – ein weiterer Angriff auf unseren Wohlstand

Nach der 1:12- und der Mindestlohn-Initiative lanciert die Linke mit ihrer Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung einen weiteren Angriff auf Wohlstand und Beschäftigung. Voll im Visier sind damit insbesondere auch die Berggebiete und die ländlichen Regionen. Tausende Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven stehen auf dem Spiel.
Kulturelle und sportliche Anlässe nicht gefährden
Pauschal besteuerte Personen sichern schweizweit mit ihren Investitionen und ihrem Konsum rund 22‘000 Arbeitsplätze. Und sie bezahlen jährlich über eine Milliarde Franken an Steuern. Doch das sind nicht die einzigen Argumente, die klar für ein Festhalten an der Pauschalbesteuerung sprechen. Nebst ihrem wichtigen Beitrag an Steuern und Beschäftigung finanzieren sie auch zahlreiche gemeinnützige Projekte. Wir dürfen kulturelle und sportliche Anlässe nicht gefährden.
Stadt-Land-Graben verhindern
Es ist unsinnig, nach der Zweitwohnungs-Initiative schon wieder eine Auseinandersetzung Stadt-Land anzuzetteln. Wenn ein Wirtschaftskanton wie Zürich die Pauschalbesteuerung nicht mehr will, dann ist das seine freie Entscheidung bezogen auf die spezifischen Verhältnisse des Standorts. Vier Jahre nach der Abschaffung dieser Besteuerungsform zeigen jedoch auch die Steuereinnahmen im Kanton Zürich die negativen Folgen des Abschaffungsentscheides. Die Zürcher haben glücklicherweise eine starke steuerliche Basis mit vielen intakten Unternehmen und Industrien die ländliche Regionen nicht weiter schwächen.
Nein zu höheren Steuern für Mittelstand und KMU 
Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung betrifft jede und jeden von uns persönlich. Mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung verzichten wir freiwillig und ohne Not auf 1 Milliarde Steuereinnahmen, die wohlhabende Ausländer in der Schweiz bezahlen. Zur Kasse gebeten würden stattdessen die einfachen Schweizer Bürgerinnen und Bürger und wir KMU, die das Milliardenloch stopfen müssten.  Gleichzeitig dürfte der einfache Steuerzahler seine heutigen Abzüge nicht mehr geltend machen. Der Initiativtext verlangt nämlich, dass sämtliche Steuerprivilegien für natürliche Personen unzulässig sind. Damit werden Abzüge für Beiträge in die Säule 3a, Abzüge für private Schuldzinsen oder Abzüge für Beiträge für Krankenversicherungen direkt in Frage gestellt. 
Steuerausfälle von 1 Milliarde Franken jährlich 
Ein Pauschalbesteuerter bezahlt im Durchschnitt rund 15 Mal mehr Steuern als ein gewöhnlicher Steuerzahler. Mit den neuen Mindestbemessungsgrundlagen ab 2016 ist gemäss ersten Berechnungen mit einer Milliarde Franken an direkten Steuern zu rechnen. Zusätzlich zu diesen Steuern bezahlen Aufwandsbesteuerte Liegenschaftssteuern. Diese Beträge sind ansehnlich, da es sich häufig um höherwertige Immobilien handelt. Dazu kommen die Erbschaftssteuern, welche für die einzelnen stark betroffenen Kantone oft erheblich sind. Zu diesen Erbschaftssteuern hinzukommen die Steuern, für alle noch zu Lebzeiten erfolgten Schenkungen, welche auch bezahlt werden müssen. Nicht zu vernachlässigen ist weiter die Mehrwertsteuer mit über 200 Millionen Franken jährlich.
Stimmen Sie deswegen am 30. November 2014 „Nein" zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken bei allen Wählerinnen und Wählern, welche mich unterstützt haben an der Kantonsratswahl vom 05. Oktober 2014.
Karl Nussbaumer, Kantonsrat
Vizefraktionsschef
SVP Menzingen

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