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Bericht der SVP-Fraktion zu den Kantonsratssitzungen vom 24. Juni und 1. Juli 2010

Die SVP-Fraktion nimmt zu einigen Traktanden wie folgt Stellung:

Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)

Um was geht es?
Das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) frühere Bezeichnung „ Heimgesetz“ bezweckt, Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen den Zugang zu sozialen Einrichtungen zu ermöglichen und ihre soziale Integration zu fördern. Mit dem SEG werden in erster Linie die Erfordernisse nach einer ganzheitlichen Regelung des Heimbereiches sowie die Umsetzung des NFA und die Neuordnung des ZFA geregelt. Eintreten war in der SVP Fraktion nicht bestritten. Die SVP Fraktion unterstützt grundsätzlich die Fassung der vorberatenden Kommission. Ausnahmen bilden die Anträge der Stawiko, hier folgt die SVP einstimmig allen Anträgen der Stawiko. Auch wir finden § 28 sei ersatzlos zu streichen, denn der Kanton Zug muss im Sozialbereich keine Pilotprojekte mit experimentiellem Charakter durchführen, das bedeutet nämlich nur Arbeitsbeschaffung für die Hochschule für soziale Arbeit.

Jahresrechnung 2009

Die Jahresrechnung wurde anhand des Berichtes und Antrags der erweiterten Stawiko durchberaten bzw. die einzelnen Bereiche wurden diskutiert. Die SVP Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Anträge der Stawiko. Besonders gespannt sind wir wie der Regierungsrat auf die von der Stawiko gestellten Forderungen an die Gebäudeversicherung Zug reagiert.

Verwendung des Ertragsüberschusses der laufenden Rechnung

Die Rechnung schloss mit einem Plus von circa Fr. 1.4 Mio. ab. Rund die Hälfte davon wird für die für die Aeufnung des freien Eigenkapitals verwendet. Der verbleibende Rest von Fr. 0.755 Mio. will die Regierung für die Auslandhilfe verwenden und begründet dies mit der langjährigen Praxis. Der Verweis auf die langjährige Praxis ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass diese Auslandhilfe sachlich nicht zu begründen ist. Es kann nicht sein, dass Staatsaufgaben zusammen mit kantonalen Ertragsüberschüssen auftauchen und wenn keine Ertragsüberschüsse zustande kommen, dann eben nicht mehr vorhanden sind. Das wären dann ja so genannte «Schönwetter-Staatsaufgaben». Es ist auf jeden Fall nicht so, dass der Kanton besser mildtätige Spenden ausrichten kann als der einzelne Bürger. Wenn dies nämlich so wäre, müsste der Kanton nicht das Spenden steuerlich abzugsfähig machen, sondern die Steuern voll einziehen und dann im Namen der Bürger Spenden ausrichten. Wir können die Auslandhilfe auch nicht als Entwicklungshilfe wahrnehmen, denn dafür ist der Bund zuständig – übrigens auch mit sehr viel Steuergeld, welches im Kanton Zug eingezogen wurde. Die SVP beantragt deshalb, auf die Vorlage 1820.2 nicht einzutreten und auf die Auslandhilfe vollumfänglich zu verzichten.

Rechenschaftsbericht des RR für das Jahr 2009 und Zwischenbericht zu den per Ende März 2010 zur Berichterstattung fälligen Vorstösse

Der Rechenschaftsbericht gab in der SVP Fraktion zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und wurde einstimmig genehmigt. In Bezug auf den Zwischenbericht der zur Berichterstattung fälligen Vorstösse unterstützt die SVP Fraktion einstimmig die Anträge der erweiterten Stawiko. Mit Ausnahme von Ziffer A8, Projektierung Zuger Stadtkernentlastung, hier unterstützen wir die vom Regierungsrat verlangte Fristerstreckung. Die Diskussionen um den Standort der Tunnelportale und der Anschlüsse des Stadttunnels sollen jetzt geführt werden und nicht erst wenn das baureife Projekt vorliegt und das dann mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Stimmvolk abgelehnt wird. Dieser Prozess braucht noch etwas mehr Zeit, ist auf die gesamte Bau- und Planungsphase gesehen, jedoch effizienter.

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für das Projekt Sanierung und Ausbau der Sinserstrasse

Mit der vorgesehene Sanierung und dem Ausbau der Sinserstrasse sind wir einverstanden. Der Objektkredit war daher in der SVP Fraktion unbestritten.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (EG BZG)

Um was geht es?
Bis Ende 2003 machten alle Gemeinden und die regionalen Zivilschutzorganisationen vom Angebot des Kantons Gebrauch, ihre Zivilschutzorganisationen an den Kanton zu übertragen. Das vorliegende Gesetz übernimmt diese strukturellen Vorgaben und vollzieht formell das Bundesgesetz, das nach der Kantonalisierung am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz ergänzt somit die Rechte und Pflichten von Zivilschutzpflichtigen, soweit dies nicht im Bundesrecht geregelt ist. Prinzipiell wird die Vorlage von der SVP-Fraktion unterstützt, wir werden jedoch trotzdem noch einige Anträge, die auf eine Verbesserung dieses Gesetzes hinauslaufen, stellen.

Die SVP – Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass die Möglichkeit geschaffen werden muss, dass Asylbewerber bei Bedarf in Zivilschutzanlagen untergebracht werden können. Wir haben am 8 Nov. 09 eine entsprechende Motion eingereicht, die am 26. Nov. 09 vom Kantonsrat an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen wurde. Mit unserem Vorstoss wollen wir dem Kanton und den Gemeinden die gesetzliche Grundlage geben, ihre öffentlichen Schutzbauten bei Bedarf für die Unterbringung von Asylbewerbern zu benützen. Wir finden es ist der richtige Zeitpunkt gekommen und wir wollen, dass unser Anliegen in diesem Gesetz geregelt wird. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen.

Motion von Kantonsrat Pfister und Kantonsrat Grunder betreffend Ueberweisung von Interpellationen

Der Regierungsrat beantragt hier die Nicherheblicherklärung dieser Motion.
Die SVP Fraktion unterstützt einstimmig diesen Antrag, wir finden da gehen die Motionäre viel zu weit. Eine Einschränkung der parlamentarischen Rechte wie es die Motionäre vorschlagen akzeptieren wir nicht.

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