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Das Bundesgericht als Spielball des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) – zur Durchsetzungsinitiative

Ein realer echter Fall, nicht ein konstruierter Fall mit einem gestohlenen Apfel: T. ein türkischer Staatsangehöriger kam 1986 mit seinen Eltern in die Schweiz. Die Familie liess sich im Kanton Neuenburg nieder. Ab 1994 kam T. regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Bis im Jahr 2002  erfolgten mehrere Verurteilungen wegen Körperverletzungen, Raub, Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten. Er wurde zu insgesamt 13 ½ Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. 
Das Bundesgericht bestätigte im Jahr 2004 die von den Neuenburger Behörden verhängte unbefristete Landesverweisung. Im Jahr 2008 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  (EGMR) zum Schluss, dass die Schweiz damit das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des Türken verletzt habe. Das Bundesgericht verkürzte in der Folge den Landesverweis auf 10 Jahre. T. klagte erneut. Der EGMR gab dem verurteilten kriminellen Ausländer wieder Recht. Die Strassburger Richter betrachteten seine Delikte als „Jugendsünden“. Dieser Meinung hat sich anschliessend auch das Bundesgericht angeschlossen und hob die Landesverweisung auf. Kurz: Ursprünglich wollten die Bundesrichter einen unbefristeten Landesverweis aussprechen, dann einen auf 10 Jahre befristeten und anschliessend keinen mehr, jeweils beeinflusst durch die Richter in Strassburg. 
Wer der Meinung ist, dieser Kriminelle gehöre ausgeschafft, stimmt der Durchsetzungs-Initiative sowieso zu. Tragischerweise stufen der Bundesrat, einzelne Zuger Regierungsräte, alle anderen politischen Parteien, das Bundesgericht sowie die völlig unglaubwürdige EconomieSuisse und viele andere verwirrte Mitläufer  die Bestimmungen des internationalen Rechts (Völkerrecht) höher ein als jene in unserer Verfassung und empfehlen auch deshalb die Durchsetzungsinititative zur Ablehnung. 
Der vernünftige, der verantwortungsbewusste Schweizer nimmt das stoisch zur Kenntnis, schüttelt seinen Kopf, denkt an alle aber vom Volk festgelegen, durch die Regierenden nicht eingelösten Verfassungsbestimmungen und unterschreibt noch heute die wichtige Selbstbestimmungsinitiative der SVP – denn wir wollen auch morgen unabhängig unsere Schweizer Verfassung selber gestalten.
Philip C. Brunner
Präsident SVP Stadt Zug

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