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Denkmalschutz Ja

Das Zuger Denkmalschutzgesetz musste überarbeitet werden, da der Unmut bei der Zuger Bevölkerung und betroffenen Eigentümern gross ist.

Mit dem neuen Gesetz wird das geschützt was auch wirklich schützenswert ist. Auch werden die Eigentümer miteinbezogen und deshalb ist das neue Gesetz eigentümerfreundlicher, da ein Direktbetroffener ein Mitspracherecht hat.

Mit dem neuen Gesetz können bei einem geschützten Objekt Anforderungen an die heutige Wohn- und Lebensqualität wie z.B. Massnahmen für behindertengerechtes Wohnen oder Anpassungen an die neuen Energiestandards erfüllt werden.

Aus all diesen Gründen stimmen Sie wie ich JA für das neue Denkmalschutzgesetz, damit das geschützt wird was auch wirklich schützenswert ist.

Karl Nussbaumer
SVP Kantonsrat/Vizefraktionschef
Menzingen

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