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Die Individualbesteuerung ist kompliziert, ungerecht und teuer

Nur sehr knapp hat der Nationalrat für die Einführung einer neuen Individualbesteuerung für verheiratete Paare gestimmt. Im Ständerat war der Entscheid hauchdünn: 22 gegen 21 Stimmen. Hingegen lehnt die Konferenz der Kantonsregierungen die Individualbesteuerung ab. In der Vernehmlassung haben 21 der 26 Kantone die Vorlage abgelehnt.

Zahlreiche Argumente sprechen gegen die Individualbesteuerung: Erstens ist sie kompliziert. Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müsste sein Besitz wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden: Bankguthaben, Wohneigentum usw. Zweitens ist sie ungerecht. Ehepaare mit einem Haupteinkommen oder Familien mit tiefem Zweit-Einkommen müssten deutlich höhere Steuern zahlen.

Drittens ist sie teuer und bürokratisch. Künftig müssten Ehepaare zwei statt nur eine Steuererklärung ausfüllen. Kantone und Gemeinden müssten ihr Steuersystem komplett umkrempeln: Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung: alles müsste neu geregelt werden. Ein riesiger bürokratischer Aufwand – ohne wirklichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.

Die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare («Heiratsstrafe») kann viel einfacher und ohne bürokratische Individualbesteuerung beseitigt werden. Beispielsweise mit dem Splittingmodell, wie es der Kanton Zug anwendet. Stimmen deshalb auch Sie am 8. März 2026 – zusammen mit SVP, Mitte und der Zuger FDP – Nein zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Danke.

Thomas Aeschi, Nationalrat und SVP-Fraktionspräsident, Baar

 

 

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