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Eigenverantwortung und Subsidiarität in der Familienpolitik

Familie, Kinder, Enkelkinder und deren Betreuung und Erziehung zu wertvollen Menschen sind wundervolle Aufgaben, die bis anhin von den Familien mehrheitlich eigenständig mit Hilfe der ihnen zur Verfügung gestellten Einrichtungen wahrgenommen wurden. Die grundsätzliche Berücksichtigung dieser Bedürfnisse ist bereits heute ausreichend in der Bundesverfassung verankert und bedarf keines zusätzlichen Artikels. Behörden und mediale Hofberichterstatter verschweigen dies und treiben damit ein übles Spiel mit dem Stimmvolk!

Es ist eine altbekannte Weisheit, dass die Bedrohung für die persönliche Freiheit immer dann am grössten ist, wenn der Staat als Förderer und Unterstützer auftritt. Vielfach fehlt dann beim Volk die Einsicht, dass im Gleichschritt mit der staatlichen Hilfeleistung auch die individuelle Freiheit verloren geht.  Erst recht ungemütlich wird es, wenn Bundesbürokraten UNO- oder EU-Vorgaben in vorauseilendem Gehorsam zu Schweizer Normen erklären wollen.  Die UNO beispielsweise empfiehlt, 1 % des Bruttoinlandproduktes für ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter einzusetzen, in unserem Fall  wären dies 5.5 Milliarden Franken. Bis anhin sind wir mit einem Fünftel diese Betrages ausgekommen.

In der Medienkonferenz vom 18. Januar  2013 weigerte sich Bundesrat Berset beharrlich, irgendwelche Kostenschätzungen bekanntzugeben. Er meinte, es wäre abenteuerlich, präziser zu werden. Aus demokratischer Sicht im Hinblick auf die Volksabstimmung ist vielmehr das Verhalten von Berset als abenteuerlich, unredlich und irreführend einzustufen. Zur Erinnerung: Beim Schengenabkommen wurden die Kosten im Bundesbüchlein mit ca. 7 Millionen Franken jährlich eingesetzt, heute sind wir bei 135 Millionen angelangt. Bei der Unternehmensteuerreform II wurde wegen einer zu niedrigen Schätzung gar eine Wiederholung der Abstimmung verlangt. Wie kann aber das Volk die Tragweite einer Abstimmung einschätzen, wenn gar keine Zahlen vorliegen? Die unbotmässige Einmischung des Bundes in das alltägliche  Leben der Familie ist eine Posse und eine Zumutung zugleich, und für den unbedarften Steuerzahler eine "Büchse der Pandora". Sie entspricht dem Trend der staatlichen Einmischung in ganz Europa. Zurecht hat die SVP eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Sie hat auch eine eigene Schätzung der jährlich wiederkehrenden staatlichen Mehrausgaben von 12 Milliarden Franken vorgenommen. Müsste dieser Betrag durch die Mehrwertsteuer abgegolten werden, käme dies einer Erhöhung von 4.4 % gleich. Die Leidtragenden wären dann ausgerechnet jene jungen Familien, die keine Wahlfreiheit mehr hätten, welches Familienmodell sie leben möchten und beide Elternteile gezwungenermassen arbeiten gehen müssten.

Ist es nicht ein Paradox, dass wir, nach dem kläglichen Scheitern der "Arbeiter-und Bauernparadiese" im Osten,  ausgerechnet deren gescheiterte, verstaatlichte Familienpolitik und Indoktrination von Vorschulpflichtigen übernehmen? Unmerklich, Schritt für Schritt, im Einklang mit der EU, adoptieren wir aus der DDR importierte Erziehungsmodelle, was sich schon am Sprachgebrauch erkennen lässt. Sogenannte "Kitas" gab es schon zu DDR-Zeiten. Es bleibt die grosse Frage: Schweizerische Familienpolitik:  Quo vadis?

Robert Nieth, Walchwil

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