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„Für hier oder zum Mitnehmen?“
Bestimmt wurden Sie dies auch schon mal an einem Imbiss-Stand oder in einem der bekannten amerikanischen Schnell-Verpflegungs-Restaurants gefragt. Während für das Essen im Lokal 8% Mehrwertsteuer anfallen, sind es für das Mitnehmen für die gleiche Leistung nur 2,5%. Dies bedeutet, dass ein Kaviar-Brötli zum Mitnehmen mit einem reduzierten Satz besteuert wird, während beim Mittagsmenü des Arbeiters oder der Familie beim Familienausflug die volle Mehrwertsteuer-Belastung anfällt.
Mit der Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“, über welche wir am 28. September abstimmen, soll für alle Nahrungsmittel im Gastgewerbe der gleich tiefe Mehrwertsteuer-Satz gelten, unabhängig davon, wo diese konsumiert werden. Ein Ja zu dieser Initiative führt zu weniger hohen Preisen in Restaurants, Verminderung von administrativen Abläufen und Sicherung von Arbeitsplätzen im Gastgewerbe und im Tourismus. Die SVP setzt sich ein für eine tiefe Steuerbelastung, weniger Regulierung bei Wirtschaft und Gewerbe und Erhalt von Arbeitsplätzen und empfiehlt deshalb ein Ja zu dieser Initiative.
Markus Hürlimann, Allenwinden
Präsident SVP Kanton Zug
Präsident SVP Kanton Zug