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Gratisanwälte: Geht’s noch?
Der aufmerksame Beobachter stellt fest: momentan gibt es kaum Rekurse und Rechtsstreitigkeiten im Asylwesen. Der Grund ist offensichtlich: die linke Asyl- und Sozialindustrie gibt sich alle Mühe, jetzt diesbezüglich nicht aufzufallen, denn es steht die Volksabstimmung zum neuen Asylgesetz bevor, gegen welches die SVP das Referendum ergriffen hatte. Aus diesem Grund vermeiden die zuständigen Funktionäre geflissentlich Streit- und Grenzfälle, indem sie einfach eine grosse Zahl von nicht anerkannten Flüchtlingen zu „vorläufig Aufgenommenen“ erklären.
Sollte das neue Asylgesetz in der vorliegenden Form angenommen werden, stehen den Asylanten Gratisanwälte zur Verfügung: Diese sehen nur ein Ziel: ihr Honorar! Wird das Asylgesetz in der vorliegenden Form angenommen, werden sie wegen jeder kleinen Unklarheit, wegen jedem Formfehler einen Prozess anstrengen und tüchtig in die Länge ziehen, das einträgliche Geschäfte (zu Lasten des Staates)! Kläger werden nicht in erster Linie die Asylanten sein, sondern ihre schweizerischen Betreuer. Der Steuerzahler aber muss nicht nur die Honorare der Gratisanwälte finanzieren, er muss auch alle Gerichtskosten übernehmen, selbst wenn der klagende Asylant nicht Recht bekommt, er ist ja schliesslich mittellos!
Unser grösstes Problem sind nicht die Asylanten, sondern die unzähligen Funktionäre, welche auf Kosten der Steuerzahler natürlich nur „Gutes tun“, aber sich vom Steuerzahler grosszügig honorieren lassen!
Flavio Roos, Rotkreuz
Kantonsrat
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