Halbe Rechnung – halbe Wahrheit
Tobias Gafafer eröffnet mit der Feststellung, die Schweiz profitiere bei den Grenzgängern «doppelt». Doch sein eigenes Beispiel spricht gegen seine These. Die Kostenverschiebung bei der Arbeitslosenversicherung droht schon heute – mit oder ohne neues Vertragspaket, wie er selbst schreibt.

Er räumt ein, es sei «fraglich», ob ein Mitspracherecht die Reform hätte verhindern können; geblieben sei die Hoffnung, sie «möglichst verträglich auszugestalten». Das ist kein Vetorecht. Der Fall belegt nicht den Nutzen des «decision shaping», sondern dessen Grenzen.
Unvollständig ist auch die Rechnung. Gafafer hält fest, die 300 Millionen Franken an die ausländischen Kassen seien weniger, als die Grenzgänger in die ALV einzahlten. Umgekehrt verzichtet die Schweiz in acht Kantonen nach dem Abkommen von 1983 ganz auf die Einkommenssteuer der französischen Grenzgänger; Frankreich besteuert sie und führt im Gegenzug 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme ab.
Der heutige Zustand ist also kein Zufallsgewinn, sondern ein austariertes Verhältnis. Und der Bund schätzt, dass die ALV künftig statt 300 Millionen zwischen 900 Millionen und 1,2 Milliarden Franken aufwenden müsste. Über Beträge dieser Grössenordnung sollte in Bern entschieden und nicht bloss mitgeredet werden.
Damit zum Kern: Auf der Habenseite stehen Verfahrensgüter – Anhörung, geordnete Streitbeilegung. Auf der Sollseite steht eine Kompetenz: wer entscheidet. Das sind keine gleichartigen Güter. Man erhielte ein paar Rosinen und gäbe die Schüssel ab, nämlich die Souveränität. Gafafers eigener Zwischentitel sagt es: «Ein Mitspracherecht, ohne mitentscheiden zu können».
Thomas Dubach, Rotkreuz
Bezugnehmend auf diesen Artikel
«Die Schweiz muss die Chancen des EU-Pakets nutzen», NZZ 20. 08. 26

